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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 6 AS 1008/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,117363
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 6 AS 1008/09 B ER (https://dejure.org/2009,117363)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.09.2009 - L 6 AS 1008/09 B ER (https://dejure.org/2009,117363)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. September 2009 - L 6 AS 1008/09 B ER (https://dejure.org/2009,117363)
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  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 6 AS 1008/09
    Die vom BSG (SozR 4-4200 § 21 Nr. 2; BSGE 100, 83/89) geäußerten Vorbehalte gegen die Wertung der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe als antizipierte Sachverständigengutachten beziehen sich auf die 2. Auflage 1997.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2009 - L 9 B 339/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines einstweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 6 AS 1008/09
    Indes sind die Empfehlungen mit der 3. Auflage 2008 gründlich überarbeitet worden und berücksichtigen nunmehr den aktuellen medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Kenntnisstand (s. auch den Beschluss des 9. Senats des Gerichts vom 3. Februar 2009 - L 9 B 339/08 AS).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2009 - L 6 AS 1008/09
    Die vom BSG (SozR 4-4200 § 21 Nr. 2; BSGE 100, 83/89) geäußerten Vorbehalte gegen die Wertung der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe als antizipierte Sachverständigengutachten beziehen sich auf die 2. Auflage 1997.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2010 - L 6 AS 355/10
    Der Senat hat bereits entschieden (Beschlüsse vom 21. Oktober 2008 - L 6 AS 458/08 ER; 27. April 2009 - L 6 AS 300/09 B ER; 15. September 2009 - L 6 AS 1008/09 B ER), dass die Empfehlungen des DV regelmäßig heranzuziehen sind, auch wenn sie keine normative Wirkung entfalten und es sich nicht um antizipierte Sachverständigengutachten handelt.
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